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LSG Bayern, 23.01.2003 - L 4 KR 139/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erstattung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung; Voraussetzungen der Versicherungsfreiheit; Arbeitsamt als Schuldner des Beitragserstattungsanspruchs; Äquivalenzprinzip in der Arbeitslosenversicherung zwischen Beiträgen und Leistungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG München, 11.10.2000 - S 3 KR 504/99
- LSG Bayern, 23.01.2003 - L 4 KR 139/00
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 24.05.2000 - 1 BvL 1/98
Lohnersatzleistungen
Auszug aus LSG Bayern, 23.01.2003 - L 4 KR 139/00
Das Bundesverfassungsgericht hat in zwei jüngeren Entscheidungen zum Äquivalenzprinzip bei der Heranziehung von einmalig gezahltem Arbeitsgeld zu Sozialversicherungsbeiträgen ohne gleichzeitige Berücksichtigung bei der Berechnung kurzfristiger Lohnersatzleistungen Stellung genommen und einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz) bejaht (…BVerfG vom 11.01.1995 SozR 3-2200 § 385 Nr. 6; BVerfG vom 24.05.2000 SozR 3-2400 § 23a Nr. 1). - BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88
Weihnachtsgeld als Lohnersatzleistung
Auszug aus LSG Bayern, 23.01.2003 - L 4 KR 139/00
Das Bundesverfassungsgericht hat in zwei jüngeren Entscheidungen zum Äquivalenzprinzip bei der Heranziehung von einmalig gezahltem Arbeitsgeld zu Sozialversicherungsbeiträgen ohne gleichzeitige Berücksichtigung bei der Berechnung kurzfristiger Lohnersatzleistungen Stellung genommen und einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz) bejaht (BVerfG vom 11.01.1995 SozR 3-2200 § 385 Nr. 6;… BVerfG vom 24.05.2000 SozR 3-2400 § 23a Nr. 1).